Der Gastronomiebetrieb Keyf Grill&Frühstück hat einem Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Stuttgart Anfang des Jahres mehrere Löhne nicht gezahlt. Mehrere gewerkschaftlichen Kundgebungen vor dem Betrieb am Stuttgarter Rotebühlplatz und ein Termin am Arbeitsgericht sorgten für Gerechtigkeit: Nach langem Kampf zahlt Keyf dem Mitglied ausstehende Löhne.

Die Betroffene kam 2025 nach Deutschland um hier zu studieren. Sie wollte bis zum Erwerb guter Sprachkenntnisse in der Gastronomie ihren Lebensunterhalt verdienen. Wurden ihre mangelnde Sprach- sowie Rechtskenntnisse vom Gastronomiebetrieb gezielt und schamlos ausgenutzt? Nachdem sie selbst bereits eine Klage wegen nicht gezahlten Lohns eingereicht hatte, wandte sie sich an die Basisgewerkschaft FAU Stuttgart.
Geleistete Arbeit muss bezahlt werden
Seitens des Anwalts der Gastronomie-GmbH wurde schon wegen anfänglichen Formfehlern bestritten, überhaupt zuständig zu sein. Arbeitsvertrag, Bestätigung von Arbeitszeitnachweisen und Lohnabrechnungen hat die Betroffene von Keyf nicht erhalten. Schreiben, persönliche Gesprächsangebote und Kundgebungen der Gewerkschaft FAU wurden vom Gastronomiebetrieb ignoriert. Jedoch konnten Recherchen der Gewerkschaft schnell klare Zuständigkeiten rechtssicher belegen und mit anwaltlicher Unterstützung und Prozesskostenhilfe gelang es letztlich bei einem Gütetermin am Arbeitsgericht eine Einigung zugunsten der Betroffenen zu erzielen. Nach Wartezeit von mehreren Wochen und einer weiteren Protestkundgebung vor dem Gastronomiebetrieb kamen dann schließlich der ausstehende Lohn und die fehlenden Lohnabrechnungen.
In der Gastronomie kein Einzelfall
„Für unser Mitglied waren die Monate ohne Lohn von großer Unsicherheit geprägt.“, so ein FAU-Gewerkschaftssekretär. „Doch Aufgeben kam nicht infrage – sie zeigte Stärke und hatte ihre Gewerkschaft bis zum Schluss an ihrer Seite. Ihre Situation ist kein Einzelfall in der Gastronomiebranche, in der trotz Tarifvertrag geltende Arbeits- und Tarifstandards immer wieder unterschritten und bewusst missachtet werden.“
Als Einzelperson steht man vor vielen Hürden
Das Fazit jedoch ist ernüchternd. Es stellt ein absurder Aufwand dar, etwa anderthalb Monate nicht gezahlten Lohns einklagen zu müssen mit hohen Sprachbarrieren und zahllosen Schriftwechseln, wo Einzelpersonen bereits am Prozesskostenhilfeantrag scheitern würden. Hier wird klar, warum Lohnraub überhaupt möglich ist: Die Chance, dass sich betroffene Einzelpersonen dagegen wehren sind minimal, denn die Hürden sind viel zu hoch, ausstehende Forderungen auch tatsächlich erfolgreich einzuklagen. Selbst wenn gesetzlich geforderte Auflagen der Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten durch Unterlassung des Betriebs grob verletzt wurden; und wenn wie in diesem Fall die Betroffene akribisch ihre täglichen Arbeitszeiten dokumentiert hat – es stellt sich vor Gericht das Problem Arbeitszeiten rechtssicher nachweisen zu müssen. Hier vor allem wären die von den Regierungsparteien derzeit so oft und lautstark eingeforderten Reformen doch deutlich eher nötig, die Unternehmen mehr in Verantwortung zu nehmen als populistisch und platt einfach immer längere Arbeitszeiten für die Beschäftigten zu fordern. Denn zumindest der Wermutstropfen blieb nach dem Güteverhandlung: Geleistete Überstunden sowie Nachtzuschläge für die Betroffene mussten von Keyf am Ende eben nicht vergütet werden.
Mit der Gewerkschaft ist mehr möglich
Allgemein bleibt einmal mehr die Feststellung, dass der Rechtsweg nur bedingt hilft. Er wird nie ersetzen können, gewerkschaftlich organisiert zu sein, um sich gegen Lohnraub gemeinsam erfolgreich zur Wehr zu setzen. Denn letztlich waren es unter anderem auch unsere Kundgebungen vor dem Gastronomiebetrieb, die wegen drohender Imageschäden und fehlendem Umsatz den nötigen Druck auf Keyf erzeugt haben. Das kann keine Person alleine organisieren. Das können wir nur gemeinsam in der Gewerkschaft.Du hast Ärger an deinem Arbeitsplatz? Organisier dich – komm zur FAU!
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Seit unser betroffener Kollege diese Tat überlebte, stehen wir an seiner Seite. Denn Solidarität ist für uns als FAU keine kurze Pressemitteilung, die damit beginnt und auch gleich wieder endet. Solidarität ist für uns sehr konkret: Wir lassen unseren Kollegen nicht allein – nicht mit Angst und Wut, nicht auf der Demo, nicht mit der Rechnung vom Krankenhaus, nicht im Gerichtsverfahren, nicht in dem langen Danach, wenn die Kameras wieder weg sind.
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Jede Arbeit muss bezahlt werden.