Solidarität mit den Abgemahnten!

solibremen

Die FAU Stuttgart erklärt sich solidarisch mit den Mercedes Arbeitern in Bremen, die wegen einem wilden Streik abgemahnt wurden, und nun dagegen klagen. Wir dokumentieren die Solidaritätserklärung der FAU Bremen dazu:

Solidarität mit den abgemahnten Bremer Mercedes-Beschäftigten!

In der Nachtschicht vom 11. auf den 12. Dezember 2014 streikten 1.300 Beschäftigte im Bremer Mercedes-Werk unabhängig von der zuständigen Gewerkschaft IG Metall gegen die Zunahme von prekärer Beschäftigung. In der Folge mahnte die Werksleitung 761 Beschäftigte ab. Mercedes setzt in Bremen seit Jahren auf Leiharbeit, Werksverträge und die Ausgliederung von Arbeitsbereichen an Subunternehmen (Fremdvergabe). 32 der abgemahnten ArbeiterInnen wehren sich nun vor dem Arbeitsgericht gegen die Abmahnungen. Am Freitag, den 10. Juli findet der erste Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bremen (Am Wall 198) statt. Ab 12.15 Uhr rufen die KollegInnen zur Kundgebung vor dem Arbeitsgericht auf. Die FAU Bremen erklärt sich mit den abgemahnten KollegInnen solidarisch.

Fremdvergabe, Leiharbeit und Werksverträge wälzen das unternehmerische Risiko auf die ArbeitnehmerInnen ab und sorgen damit für geringe Löhne, unsichere Arbeitsverhältnisse und erhöhten Stress am Arbeitsplatz. Dieser Verschlechterung von Arbeitsbedingungen müssen wir gemeinsam entgegentreten. Deswegen solidarisiert sich die FAU Bremen mit dem Kampf der über 1.000 Beschäftigten.

In Zeiten konsequenter Angriffe auf das Streikrecht durch Regierungen und Unternehmen, begrüßt die FAU Bremen darüber hinaus das entschlossene Vorgehen der abgemahnten KollegInnen für ihr Recht auf Streik einzutreten. Sie stellt sich explizit gegen weitere zu erwartende Einschränkungen des Streikrechts, wie in Form des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) und des Tarifeinheitsgesetzes. Belegschaften müssen unmittelbar, unabhängig und solidarisch für ihre Interessen kämpfen können.

Die Wahl der Mittel für solch Auseinandersetzungen muss von den beteiligten KollegInnen in die eigenen Hände genommen werden. Mittel der direkten Aktion dürfen nicht für den falschen Frieden der „Sozialpartnerschaft“ aufgegeben werden. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitskämpfe der FAU und ein Ausdruck der Selbstermächtigung von uns lohnabhängig Beschäftigten.

Die FAU Bremen wünscht den kämpfenden Beschäftigten Kraft und Erfolg im Verfahren gegen die Abmahnungen. Dieser Prozess ist für das zukünftige Streikrecht von enormer Bedeutung.

Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Bremen
Bremen, den 02.07.2015


Um die Prozesskosten auffangen zu können, haben die KollegInnen ein Spendenkonto eingerichtet über das sie direkt unterstützt werden können:

Anja Luers
Berliner Volksbank
IBAN: DE671009 0000 5650 0040 02
Stichwort: STREIKRECHT

[ssba]