Unser Mitglied Joni arbeitete rund ein halbes Jahr auf Minijobbasis als Leiharbeiter für eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG. Die Leiharbeitsfirma erwies sich als sehr kreativ, wenn es darum ging den bezahlten Urlaub zu vermeiden. Unter anderem wurde von der Personalabteilung der telefonisch beantragte Urlaub umgewandelt in »will in der Woche nicht arbeiten«.
Als unser Mitglied dann schließlich das Arbeitsverhältnis beendete und abermals nachdrücklich das Urlaubsgeld einforderte, passierte immer noch nichts. Daraufhin wandte er sich an seine Gewerkschaft, die FAU Stuttgart. Als sich schließlich das Allgemeine Sekretariat mit der Leiharbeitsfirma in Verbindung setzte und diese aufforderte das Urlaubsgeld auszuzahlen, kam dieses der Forderung nach und zahlte den ausstehenden Betrag von knapp 250€.
Nikola Hecker von der FAU Stuttgart meint dazu: »Es hat sich auch in diesem Fall gezeigt, dass es sich lohnt sich gemeinsam zu wehren. Gerade Minijobber wissen oft nicht um ihre Rechte und das nutzen natürlich viele Unternehmen aus. Es trifft sich daher gut, dass wir mehrere hundert Broschüren zu den Rechten von Minijobber geordert haben, die wir bei kommenden Infoständen und Verteilaktionen unter die Leute bringen werden.«