Die Sektion Tübingen hat einen dritten Arbeitskonflikt 2026 erfolgreich abgeschlossen. Der Fall ereignete sich in einem Gastronomiebetrieb. Der Kollege wandte sich an uns, nachdem er ein Kündigungsschreiben erhalten hatte.
Da sich der Betrieb nicht an das Kündigungsschutzgesetz gehalten hatte, reichten wir gemeinsam mit dem Mitglied eine Kündigungsschutzklage ein. Die Geschäftsführung scheute die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung und setzte sich mit dem Beschäftigten in Verbindung. Es fanden mehrere Gespräche zwischen dem Kollegen und dem Geschäftsführer statt. Die Gespräche bereiteten wir jedes Mal gemeinsam mit dem Mitglied vor.
Das Ergebnis war die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung des Kollegen in einem anderen Bereich des Betriebs (Reinigung). Weiter verhandelte das Mitglied erfolgreich weitere Konditionen.
Häufig braucht es Druck von außen. Aber in diesem Fall hat direkte Verhandlung gemeinsam mit dem Druck einer Kündigungsschutzklage zu einem guten Ergebnis geführt. Wir gratulieren dem Mitglied zu den erfolgreichen Verhandlungen und zu dem geraden Rücken gegenüber dem Chef. Besonders freuen wir uns, mit dem Konflikt ein neues aktives Mitglied gewonnen zu haben.