Mehr als 100 Jahre nach den Kämpfen der Arbeiterklasse um den 8-Stunden-Tag, kommen Auseinandersetzungen um Arbeitszeit in gewerkschaftlichen und politischen Kämpfen wieder verstärkt eine große Bedeutung zu. Diese sind, wie auch Kämpfe um Lohn, Ausdruck des Interessenwiderspruchs zwischen der Klasse der Lohnabhängigen und der Klasse der Kapitalisten. Für Lohnabhängige ermöglicht eine Verringerung der Arbeitszeit (bei vollem Lohnausgleich) eine generelle Steigerung der Lebensqualität. Von Unternehmerseite aus besteht prinzipiell wenig Interesse an kürzeren Arbeitszeiten. Denn Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Lohn- und Personalausgleich verringern das Angebot an billigen Arbeitskräften und damit auch die Macht der Unternehmen, Arbeitsbedingungen diktieren zu können. An dieser Logik hat sich bis heute nichts geändert.
Es überrascht daher nicht wirklich, dass es in den letzten Jahren immer wieder Forderungen von Arbeitgeberseite gab, Regelungen und Mindeststandards zur Arbeitszeit zum Nachteil der Lohnabhängigen aufzuweichen. Entsprechend gab es in den letzten Jahren einige medial viel beachtete Versuche von Arbeitgeberseite, diese Forderungen mit Hilfe der Politik in die Tat umzusetzen. Bekannte Beispiele sind das sogenannte „loi El Khomri“ in Frankreich, oder das neue Arbeitszeitgesetz in Österreich, die jeweils die maximale legale Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden angehoben haben. Auch in Deutschland können durch das sogenannte „Pforzheimer Abkommen“ (2004) tariflich festgelegte Mindeststandards, insbesondere auch zur Arbeitszeit, temporär ausgehebelt werden. All diese Beispiele haben eines gemeinsam: es handelt sich um Angriffe der Unternehmer auf die Interessen der Lohnabhängigen. Und wo bleibt ihre Antwort?
Tatsächlich machte 2018 ein Tarifabschluss der IG Metall Schlagzeilen, mit dem (unter bestimmten Bedingungen) ein Recht auf eine Reduzierung der Arbeitszeit eingeführt wurde. Diese offensive Forderung nach Arbeitszeitverkürzung wurde (auch international) sehr positiv aufgenommen. Hierzulande, insbesondere innerhalb der Gewerkschaftslinken, gab es – bei allen positiven Aspekten – auch kritische Stimmen. Denn genau genommen handelt es sich dabei um ein individuelles Recht auf befristete Teilzeit. Die Arbeitszeitreduzierung erfolgt zum Großteil ohne Personal- und Lohnausgleich. Lediglich Personen, die in Schicht arbeiten oder Leute, die sich um kleine Kinder oder Familienangehörige kümmern, bekommen einen finanziellen Ausgleich. Die Reduzierung der Arbeitszeit Einzelner ist oft daran gekoppelt, dass ein bestimmter Anteil der KollegInnen mehr arbeitet. Anstatt kollektive Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich zu fordern, stehen sich nun also individuelle Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber. Was können wir also tun?
Als kämpferische GewerkschafterInnen müssen wir endlich wieder in die Offensive gehen und reale Arbeitszeitverkürzungen fordern, d.h. kollektiv und bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Wir sollten dabei nicht auf bessere Gesetze durch politische Parteien hoffen, denn wie die oben genannten Beispiele zeigen, entscheiden diese viel zu oft im Sinne der Unternehmensinteressen anstatt derer der ArbeiterInnen. Stattdessen sollten wir den gewerkschaftlichen Kampf in den Mittelpunkt stellen. Nur wenn wir gemeinsam und organisiert unsere Interessen gegenüber den Unternehmen vertreten, können wir dauerhafte Verbesserungen für alle erkämpfen.
Geht mit uns am 1. Mai auf die Straße für kollektive Arbeitszeitverkürzung! Ihr findet uns wie immer bei den schwarz-roten Fahnen.
10:00 Uhr: Gewerkschaftsdemo, Marienplatz
11:30 Uhr: Revolutionäre 1.Mai-Demonstration, Karlsplatz
14:00 Uhr: 1. Mai Fest im Stadtteilzentrum Gasparitsch, Stuttgart Ost
Wir sind Teil des Revolutionären 1. Mai Bündnis Stuttgart.